Programmziel
Dieses Stipendienprogramm bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre akademische Ausbildung in Deutschland mit einem weiterführenden Studium fortzusetzen.
Wer kann sich bewerben?
Sie können sich bewerben, wenn Sie Ihr Studium spätestens zum Zeitpunkt des Stipendienantritts mit einem ersten Abschluss (z.B. Bachelor, Diplom) abgeschlossen haben.
Bitte beachten Sie: Für künstlerische Fachbereiche sowie den Fachbereich Architektur bietet der DAAD eigene, fachspezifische Studienstipendienprogramme an: Musik, Bildende Kunst/Design/Film, Darstellende Kunst, Architektur
Bitte beachten Sie: Für künstlerische Fachbereiche sowie den Fachbereich Architektur bietet der DAAD eigene, fachspezifische Studienstipendienprogramme an: Musik, Bildende Kunst/Design/Film, Darstellende Kunst, Architektur
Was wird gefördert?
Gefördert wird
- ein vollständiges Aufbau- oder Masterstudium mit Abschluss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland
oder - ein Studienjahr in Deutschland im Rahmen eines Aufbau- oder Masterstudiums mit Abschluss an Ihrer Heimathochschule. Voraussetzung ist, dass Ihre in Deutschland erbrachten Studienleistungen von dieser anerkannt werden. Die Regelstudienzeit an Ihrer Heimathochschule darf außerdem durch das Studienjahr in Deutschland nicht überschritten werden.
Dauer der Förderung
Das Stipendium ist, je nach Dauer des gewählten Studiengangs, für Aufenthalte zwischen 10 und 24 Monaten bestimmt.
Die Stipendien werden für die Dauer der Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs vergeben (maximal 24 Monate). Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung den gesamten Zeitraum an, für den Sie eine Förderung beantragen wollen. Wenn Sie bspw. einen 2-jährigen Studiengang planen, müssen Sie bei der Bewerbung als gewünschte Stipendiendauer direkt zwei Jahre angeben. Nach dem ersten Studienjahr werden Ihre erbrachten Studienleistungen dann in einem Weiterförderungsverfahren begutachtet. Geht daraus hervor, dass Sie Ihr Studium in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen erfolgreich abschließen werden, läuft das Stipendium wie geplant weiter.
In der Regel beginnt die Förderung am 1. Oktober des Folgejahres, bei einem vorgeschalteten Deutschkurs entsprechend früher.
Die Stipendien werden für die Dauer der Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs vergeben (maximal 24 Monate). Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung den gesamten Zeitraum an, für den Sie eine Förderung beantragen wollen. Wenn Sie bspw. einen 2-jährigen Studiengang planen, müssen Sie bei der Bewerbung als gewünschte Stipendiendauer direkt zwei Jahre angeben. Nach dem ersten Studienjahr werden Ihre erbrachten Studienleistungen dann in einem Weiterförderungsverfahren begutachtet. Geht daraus hervor, dass Sie Ihr Studium in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen erfolgreich abschließen werden, läuft das Stipendium wie geplant weiter.
In der Regel beginnt die Förderung am 1. Oktober des Folgejahres, bei einem vorgeschalteten Deutschkurs entsprechend früher.
Stipendienleistungen
- Monatliche Stipendienrate in Höhe von 934 Euro
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- Reisekostenpauschale
- einmalige Studienbeihilfe (wenn Sie aus einem DAC-Land kommen, erhalten Sie eine Pauschale von 460 €, für alle anderen Länder beträgt die Beihilfe 260 €)
- monatliche Mietbeihilfen
- monatliche Zuschläge für begleitende Familienangehörige. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 3.
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen
- Green Mobility Top Up (Zuschuss für klimaverträgliches Reisen) oder hälftige Erstattung von CO2-Kompensationszahlungen bei Flugreisen
Zur sprachlichen Vorbereitung auf Ihren Aufenthalt in Deutschland bietet der DAAD folgende Leistungen an:
- Übernahme der Kursgebühren für einen Online-Sprachkurs ab Erhalt der Stipendienzusage
- falls erforderlich: Deutschkurs (2, 4 oder 6 Monate) vor Beginn des Studienaufenthaltes in Deutschland; über eine Teilnahme und die Dauer entscheidet der DAAD je nach Deutschkenntnissen und Vorhaben. Die Teilnahme am Sprachkurs ist verpflichtend, wenn die Unterrichtssprache des Studiengangs Deutsch ist. Pandemiebedingt finden vorgeschaltete Deutschkurse möglicherweise online statt.
- Zuschuss zu einem selbst gewählten Deutschkurs während des Stipendiums
- Erstattung der Gebühr für eine TestDaF- oder DSH-Prüfung, die Sie entweder bereits in Ihrem Heimatland nach Erhalt der Stipendienzusage oder in Deutschland im Laufe Ihrer Förderung ablegen können.
Bitte beachten Sie, dass der DAAD grundsätzlich keine Studiengebühren übernimmt.
Auswahl
Über die Bewerbungen entscheidet eine unabhängige Auswahlkommission aus Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftlern.
Die Auswahlkriterien sind:
Fachliche Qualifikation
Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission in angemessener Weise Aspekte der Chancengerechtigkeit, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den Wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt E.
Die Auswahlkriterien sind:
Fachliche Qualifikation
- Studienleistungen (allg. Notendurchschnitt, Notenentwicklung)
- ggf. Schulabschlusszeugnis
- Studienverlauf
- Kenntnisse der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache
- ggf. fachlich einschlägige Praktika, ggf. Berufserfahrung
- Qualität des Studienvorhabens sowie der Vorbereitung (Vorinformation, Wahl des Studiengangs, der Gasthochschule und Kontaktaufnahme)
- Einbettung des Vorhabens in den Studienverlauf, sofern relevant
- Motivation: fachliche und persönliche Gründe für den Deutschlandaufenthalt, Deutschkenntnisse (sofern abweichend von der Arbeitssprache);
- Perspektiven: Bedeutung des Deutschlandaufenthalts für die weitere akademische, berufliche und persönliche Entwicklung
- Außerfachliches Engagement: außerfachliche Kenntnisse und Fähigkeiten, gesellschaftliches Engagement
Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission in angemessener Weise Aspekte der Chancengerechtigkeit, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den Wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt E.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Bitte prüfen Sie, ob Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Ihr Hochschulabschluss sollte zum Bewerbungstermin in der Regel nicht länger als 6 Jahre zurückliegen. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt A, Punkt 2.
- Bitte beachten Sie, dass Sie für eine fristgerechte Beantragung der Zulassung an der deutschen Gasthochschule für Ihren gewünschten Studiengang selbst verantwortlich sind. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig über Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbungs- und Einschreibungsfristen Ihrer Gasthochschule und Einreiseregelungen nach Deutschland. Liegt Ihnen die Zulassung bei der Bewerbung noch nicht vor, müssen Sie diese bis zum Stipendienantritt nachgereichen. Eine Stipendienzusage des DAAD wird nur dann wirksam, wenn Sie auch an der gewünschten Gasthochschule zugelassen sind.
- Ist in Ihrem Studiengang ein mehrmonatiger Studienaufenthalt oder ein Praktikum außerhalb Deutschlands vorgesehen, kann Ihr Auslandsaufenthalt in der Regel nur unter folgenden Bedingungen gefördert werden:
Der Aufenthalt ist für die Erreichung des Stipendienziels unerlässlich, er findet nicht im Heimatland statt, und beträgt höchstens ein Viertel der Stipendienlaufzeit. Längere Aufenthalte können nicht gefördert werden, auch nicht anteilig. - Nicht bewerben können Sie sich, wenn Sie sich zum Bewerbungstermin bereits länger als 15 Monate in Deutschland aufhalten.
Sprachkenntnisse
Unterrichtssprache der Studiengänge in Deutschland ist Deutsch. In Internationalen Studiengängen ist die Unterrichtssprache Englisch bzw. Deutsch und Englisch.
Mit Ihrer Stipendienbewerbung beim DAAD müssen Sie nachweisen, über welchen Kenntnisstand der Unterrichtssprache (Deutsch, Englisch oder auch Deutsch und Englisch) Ihres gewünschten Studiengangs Sie aktuell verfügen. Als Sprachnachweis für Deutsch kommen in der Regel folgende Nachweise in Frage: TestDaF, DSH, Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD), Goethe-Zertifikat, Österreichisches Sprachdiplom sowie telc Deutsch und onSET Deutsch. Als Sprachnachweis für Englisch können z.B. folgende Nachweise eingereicht werden: Cambridge English, Cambridge Business, IELTS, ISE, TOEFL iBT, TOEFL Essentials, TOEIC sowie PTE Academic und onSET Englisch. Ein onSET-Test kann in vielen Ländern z.B. bei einer DAAD-Lektorin oder einem DAAD-Lektor abgelegt werden. Schauen Sie dazu auch gerne unter „Kontakt und Beratung“. Lesen Sie bitte im Abschnitt „Bewerbungsverfahren“ unter „Bewerbungsunterlagen“, ob für Ihr Herkunftsland ein bestimmter Nachweis vorgesehen ist.
Wenn Ihnen das Stipendium zugesprochen wird, kann der DAAD für Sie einen vorgeschalteten Deutschkurs bereitstellen (vgl. Abschnitt „Stipendienleistungen“). Im Rahmen des Stipendien-Auswahlverfahrens des DAAD wird beurteilt, ob für Sie ein solcher Deutschkurs erforderlich ist und wie viele Monate (maximal sechs) angemessen sind. Durch diese Deutschkurse können Sie Ihre Deutschkenntnisse verbessern. Es ist aber nicht realistisch, im Rahmen dieser Kurse auf das für die Hochschulzulassung erforderliche Niveau zu kommen, wenn Sie bis dahin keine oder nur sehr geringe Deutschkenntnisse haben.
Auch für die Studienplatzbewerbung an der Hochschule und damit für den Antritt Ihres Stipendiums müssen Sie einen Sprachnachweis einreichen, der Ihre Kenntnisse der Unterrichtssprache belegt (bspw. DSH oder TestDaF, wenn die Unterrichtssprache Deutsch ist; bspw. TOEFL oder IELTS, wenn die Unterrichtssprache Englisch ist). Oft wird das Niveau C1 gefordert, das ist jedoch von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei Ihren gewünschten Gasthochschulen über die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen. Nähere Informationen zu den Anforderungen finden Sie auch auf unserer Webseite.
Mit Ihrer Stipendienbewerbung beim DAAD müssen Sie nachweisen, über welchen Kenntnisstand der Unterrichtssprache (Deutsch, Englisch oder auch Deutsch und Englisch) Ihres gewünschten Studiengangs Sie aktuell verfügen. Als Sprachnachweis für Deutsch kommen in der Regel folgende Nachweise in Frage: TestDaF, DSH, Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD), Goethe-Zertifikat, Österreichisches Sprachdiplom sowie telc Deutsch und onSET Deutsch. Als Sprachnachweis für Englisch können z.B. folgende Nachweise eingereicht werden: Cambridge English, Cambridge Business, IELTS, ISE, TOEFL iBT, TOEFL Essentials, TOEIC sowie PTE Academic und onSET Englisch. Ein onSET-Test kann in vielen Ländern z.B. bei einer DAAD-Lektorin oder einem DAAD-Lektor abgelegt werden. Schauen Sie dazu auch gerne unter „Kontakt und Beratung“. Lesen Sie bitte im Abschnitt „Bewerbungsverfahren“ unter „Bewerbungsunterlagen“, ob für Ihr Herkunftsland ein bestimmter Nachweis vorgesehen ist.
Wenn Ihnen das Stipendium zugesprochen wird, kann der DAAD für Sie einen vorgeschalteten Deutschkurs bereitstellen (vgl. Abschnitt „Stipendienleistungen“). Im Rahmen des Stipendien-Auswahlverfahrens des DAAD wird beurteilt, ob für Sie ein solcher Deutschkurs erforderlich ist und wie viele Monate (maximal sechs) angemessen sind. Durch diese Deutschkurse können Sie Ihre Deutschkenntnisse verbessern. Es ist aber nicht realistisch, im Rahmen dieser Kurse auf das für die Hochschulzulassung erforderliche Niveau zu kommen, wenn Sie bis dahin keine oder nur sehr geringe Deutschkenntnisse haben.
Auch für die Studienplatzbewerbung an der Hochschule und damit für den Antritt Ihres Stipendiums müssen Sie einen Sprachnachweis einreichen, der Ihre Kenntnisse der Unterrichtssprache belegt (bspw. DSH oder TestDaF, wenn die Unterrichtssprache Deutsch ist; bspw. TOEFL oder IELTS, wenn die Unterrichtssprache Englisch ist). Oft wird das Niveau C1 gefordert, das ist jedoch von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei Ihren gewünschten Gasthochschulen über die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen. Nähere Informationen zu den Anforderungen finden Sie auch auf unserer Webseite.
Bewerbungsschluss
Die Bewerbungstermine werden mindestens einmal jährlich aktualisiert. In den meisten Fällen liegen sie im gleichen Zeitraum wie im Vorjahr. Die aktuellen Termine finden Sie hier:
28.10.2022
Auswahltermin im Februar-März 2023 für Förderbeginn ab Oktober 2023.
28.10.2022
Auswahltermin im Februar-März 2023 für Förderbeginn ab Oktober 2023.
Bewerbungsunterlagen
Zeugnisse, Leistungsnachweise, Bescheinigungen und Übersetzungen können in unbeglaubigter Form eingescannt und im DAAD-Portal hochgeladen werden. Der DAAD behält sich vor, ggf. beglaubigte Kopien der Dokumente anzufordern.
Im DAAD-Portal hochzuladende Dokumente:
Per Post einzureichen:
Ein aktuelles Gutachten einer bzw. eines Hochschullehrenden, das über Ihre Qualifikation Auskunft gibt (handsigniert, keine digitale oder gescannte Unterschrift). Beachten Sie bitte hierzu die Hinweise unter der Registerkarte „Bewerbung einreichen“.
Hinweis für Bewerberinnen und Bewerber aus Albanien: In einer Pilotphase wird die digitale Einreichung von Gutachten getestet. Bitte beachten Sie die unter „Bewerbungsort“ angegebenen Informationen.
Im DAAD-Portal hochzuladende Dokumente:
- Online-Bewerbungsformular
- Lückenloser tabellarischer Lebenslauf (max. 3 Seiten)
- Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Studienvorhaben in Deutschland (Motivationsschreiben; 1 - 3 Seiten). Lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 1.
- Zulassung zum Studiengang an der Gasthochschule in Deutschland. Liegt Ihnen die Zulassung bei der Bewerbung noch nicht vor, müssen Sie diese bis zum Stipendienantritt nachreichen.
- Wenn Sie ein Aufbau- oder Masterstudium mit Abschluss in Deutschland planen, müssen Sie das Formular „Informationen über Ihre gewünschten Masterstudiengänge“ einreichen.
- Wenn Sie einen Studienaufenthalt in Deutschland im Rahmen eines Aufbau- oder Masterstudiums im Ausland planen, müssen Sie einen Nachweis darüber, dass Ihre in Deutschland erbrachten Studienleistungen von Ihrer Heimathochschule anerkannt werden, einreichen.
- Aktueller Notenspiegel/Transcript of Records mit Einzelnoten
- Abschlusszeugnis der Hochschule mit Angabe der Abschlussnote(n), das Abschlusszeugnis muss bis zum Stipendienantritt nachgereicht werden, wenn Sie Ihr Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen haben
- Sprachnachweis der Kenntnisse der Unterrichtssprache(n) des gewünschten Studiengangs (in der Regel nicht älter als zwei Jahre). Bitte reichen Sie diesen Nachweis in jedem Fall im DAAD-Portal ein, auch wenn von der Hochschule kein Sprachnachweis verlangt wird.
- Unterlagen, die Ihnen für Ihre Bewerbung wichtig erscheinen (z.B. Nachweis von Praktika, Bescheinigungen über außerfachliches Engagement etc.)
- Deutsche oder englische Übersetzungen von in der Landessprache eingereichten Dokumenten (jeweils mit dem Dokument hochzuladen)
- Erklärung des Notensystems (bitte im Portal unter "Hochschulzeugnisse" hochladen)
- Schulabschlusszeugnis mit allen Einzelnoten (bitte im Portal unter "Hochschulzugangsberechtigung" hochladen)
Per Post einzureichen:
Ein aktuelles Gutachten einer bzw. eines Hochschullehrenden, das über Ihre Qualifikation Auskunft gibt (handsigniert, keine digitale oder gescannte Unterschrift). Beachten Sie bitte hierzu die Hinweise unter der Registerkarte „Bewerbung einreichen“.
Hinweis für Bewerberinnen und Bewerber aus Albanien: In einer Pilotphase wird die digitale Einreichung von Gutachten getestet. Bitte beachten Sie die unter „Bewerbungsort“ angegebenen Informationen.
Die Bewerbung erfolgt online über das DAAD-Portal.
Bitte beachten Sie, dass der Zugang zum Bewerbungsportal nur angezeigt wird, solange die aktuelle Bewerbungsfrist läuft. Nach dem Bewerbungsschluss steht das Portal für dieses Programm bis zum nächsten Bewerbungszeitraum nicht zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass der Zugang zum Bewerbungsportal nur angezeigt wird, solange die aktuelle Bewerbungsfrist läuft. Nach dem Bewerbungsschluss steht das Portal für dieses Programm bis zum nächsten Bewerbungszeitraum nicht zur Verfügung.
Bewerbungsort
Außenstelle Tbilissi
T. Chovelidze Str. 4
0108 Tbilissi
Georgien
Tel.: +995 (32) /29 20 926
E-Mail.: info@daad-georgia.org
WWW.: www.daad-georgia.org
T. Chovelidze Str. 4
0108 Tbilissi
Georgien
Tel.: +995 (32) /29 20 926
E-Mail.: info@daad-georgia.org
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Hinweise zur Bewerbung
- Ihre Bewerbung ist nur dann gültig, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht im DAAD-Portal einreichen.
- Für den fristgerechten Postversand von Gutachten gilt der Poststempel.
- (Falls weitere Unterlagen per Post einzureichen sind, übersenden Sie diese bitte schnellstmöglich.)
- Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit nicht erst am letzten Bewerbungstag ab! So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu technischen Problemen kommt.
- Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
- Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung erforderlich sind.
Informations- und Beratungsstellen
Außenstelle Tbilissi
T. Chovelidze Str. 4
0108 Tbilissi
Georgien
Tel.: +995 (32) /29 20 926
E-Mail.: info@daad-georgia.org
WWW.: www.daad-georgia.org
T. Chovelidze Str. 4
0108 Tbilissi
Georgien
Tel.: +995 (32) /29 20 926
E-Mail.: info@daad-georgia.org
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Weiterführende Informationen
- DAAD-Website "Wichtige Hinweise zu DAAD-Stipendien"
- DAAD-Website Rubrik „Studienangebote in Deutschland“
- DAAD-Website Rubrik „Studium planen“ zur Vorbereitung eines Studienaufenthaltes in Deutschland
- Kampagnenseite Study in Germany
Allgemeine Hinweise zu Bewerbungen über das DAAD-Portal
Bewerbungen für dieses Stipendienprogramm sind seit dem 01.07.2022 möglich.
Über die Schaltfläche „Zum Bewerbungsportal“ am Ende der Seite erreichen Sie das DAAD-Portal, wo Ihnen ein Online-Bewerbungsformular zur Eingabe Ihrer Bewerbungsdaten zur Verfügung gestellt wird.
Und so müssen Sie vorgehen:
1. Registrieren Sie sich im DAAD-Portal
2. Fordern Sie ein Gutachten an
Das von der Gutachterin bzw. vom Gutachter auszufüllende Formular erzeugen Sie im DAAD-Portal in der Rubrik „Gutachten anfordern“ als beschreibbares PDF. Schicken Sie das Formular bitte Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter per E-Mail mit der Bitte, das Formular vollständig auszufüllen und auch einen frei formulierten Gutachtentext zu verfassen (wie im Formular erklärt). Das Gutachten ist in einem verschlossenen Umschlag an Sie zurückzusenden, alternativ kann es auch direkt an den DAAD gesendet werden. Teilen Sie bitte Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter die Bewerbungsadresse (siehe Reiter “Bewerbungsverfahren” unter “Bewerbungsort”) mit, falls sie bzw. er das Gutachten direkt an den Bewerbungsort senden möchte.
In einer Pilotphase wird für Bewerberinnen und Bewerber aus Albanien die digitale Einreichung von Gutachten getestet. Bitte beachten Sie die unter „Bewerbungsort“ angegebenen Informationen.
Bitte beachten Sie, dass das Gutachtenformular im Portal ausschließlich während der Bewerbungsfrist erzeugt werden kann.
Erzeugen Sie bitte pro Gutachterin bzw. Gutachter jeweils ein Gutachtenformular.
Das Gutachten ist vertraulich und darf von Ihnen nicht eingesehen werden!
3. Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal
4. Bewerbungsunterlagen per Post verschicken
Gutachten sind im ungeöffneten Umschlag an den Bewerbungsort (siehe Reiter “Bewerbungsverfahren”) zu senden. Für Bewerberinnen und Bewerber aus Albanien gilt, dass das Gutachten online in der DAAD-Gutachtendatenbank hochgeladen werden muss.
Hinweis für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Ländern:
Bitte achten Sie darauf, in den Unterlagen für den Zoll konkrete Angaben zu den Inhalten Ihrer Postsendung zu machen, wie z.B. "Bewerbungsunterlagen für ein Stipendium (keine Handelsware, kein Waren- bzw. Versicherungswert)“.
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, bei denen die "Informations- und Beratungsstellen" in Ihrem Heimatland Sie nicht unterstützen können, hilft Ihnen die technische Portal-Hotline wochentags von 9 bis 12 Uhr (MEZ bzw. MESZ) unter (+49) 228/882-8888 oder per Mail unter portal@daad.de weiter.
Bitte planen Sie dies bei Ihrer Bewerbung mit ein.
Über die Schaltfläche „Zum Bewerbungsportal“ am Ende der Seite erreichen Sie das DAAD-Portal, wo Ihnen ein Online-Bewerbungsformular zur Eingabe Ihrer Bewerbungsdaten zur Verfügung gestellt wird.
Und so müssen Sie vorgehen:
1. Registrieren Sie sich im DAAD-Portal
2. Fordern Sie ein Gutachten an
Das von der Gutachterin bzw. vom Gutachter auszufüllende Formular erzeugen Sie im DAAD-Portal in der Rubrik „Gutachten anfordern“ als beschreibbares PDF. Schicken Sie das Formular bitte Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter per E-Mail mit der Bitte, das Formular vollständig auszufüllen und auch einen frei formulierten Gutachtentext zu verfassen (wie im Formular erklärt). Das Gutachten ist in einem verschlossenen Umschlag an Sie zurückzusenden, alternativ kann es auch direkt an den DAAD gesendet werden. Teilen Sie bitte Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter die Bewerbungsadresse (siehe Reiter “Bewerbungsverfahren” unter “Bewerbungsort”) mit, falls sie bzw. er das Gutachten direkt an den Bewerbungsort senden möchte.
In einer Pilotphase wird für Bewerberinnen und Bewerber aus Albanien die digitale Einreichung von Gutachten getestet. Bitte beachten Sie die unter „Bewerbungsort“ angegebenen Informationen.
Bitte beachten Sie, dass das Gutachtenformular im Portal ausschließlich während der Bewerbungsfrist erzeugt werden kann.
Erzeugen Sie bitte pro Gutachterin bzw. Gutachter jeweils ein Gutachtenformular.
Das Gutachten ist vertraulich und darf von Ihnen nicht eingesehen werden!
3. Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal
- Bewerbungsunterlagen vorbereiten
- ggf. Dokumente übersetzen (wenn sie nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen)
- Papierunterlagen (außer Gutachten) einscannen und im PDF-Format abspeichern. Bitte beachten Sie, dass Sie nur PDF-Dateien im Portal hochladen können.
- Online-Bewerbung ausfüllen und die weiteren Bewerbungsunterlagen im Portal im PDF-Format hochladen. Übersetzungen sind, wenn erforderlich, zusammen mit dem in der Landessprache ausgestellten Dokument hochzuladen.
- Die hochgeladenen Bewerbungsdokumente online absenden.
4. Bewerbungsunterlagen per Post verschicken
Gutachten sind im ungeöffneten Umschlag an den Bewerbungsort (siehe Reiter “Bewerbungsverfahren”) zu senden. Für Bewerberinnen und Bewerber aus Albanien gilt, dass das Gutachten online in der DAAD-Gutachtendatenbank hochgeladen werden muss.
Hinweis für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Ländern:
Bitte achten Sie darauf, in den Unterlagen für den Zoll konkrete Angaben zu den Inhalten Ihrer Postsendung zu machen, wie z.B. "Bewerbungsunterlagen für ein Stipendium (keine Handelsware, kein Waren- bzw. Versicherungswert)“.
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, bei denen die "Informations- und Beratungsstellen" in Ihrem Heimatland Sie nicht unterstützen können, hilft Ihnen die technische Portal-Hotline wochentags von 9 bis 12 Uhr (MEZ bzw. MESZ) unter (+49) 228/882-8888 oder per Mail unter portal@daad.de weiter.
Bitte planen Sie dies bei Ihrer Bewerbung mit ein.