Programmziel
Dieses Programm bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ausbildung in den Fachbereichen Bildende Kunst, Design, Visuelle Kommunikation und Film in Deutschland mit einem vertiefenden oder weiterführenden Studium fortzusetzen. Darüber hinaus unterstützen die Stipendien den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung mit Fachkolleginnen und Fachkollegen.
Wer kann sich bewerben?
Sie können sich bewerben, wenn Sie spätestens zum Stipendienantritt einen ersten Hochschulabschluss in den Fachbereichen Bildende Kunst, Design, Visuelle Kommunikation und Film erworben haben.
Was wird gefördert?
In diesem Stipendienprogramm können Sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule Ihrer Wahl
Ein bereits begonnenes Masterstudium in Deutschland kann nicht gefördert werden.
Wenn Sie in einem Master- oder Aufbaustudiengang eingeschrieben sind, in dem ein Aufenthalt außerhalb Deutschlands vorgesehen ist, kann der Auslandsaufenthalt in der Regel nur unter folgenden Bedingungen gefördert werden:
Der Aufenthalt ist für die Erreichung des Stipendienziels unerlässlich, er findet nicht im Heimatland statt und beträgt höchstens ein Viertel der Stipendienlaufzeit. Längere Aufenthalte können nicht gefördert werden, auch nicht anteilig.
Bitte beachten Sie: In diesem Programm werden ausschließlich Vorhaben im künstlerischen und gestalterischen Bereich gefördert. Für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Fachbereich Kunstgeschichte oder Kunstwissenschaft bzw. für Künstlerinnen und Künstler mit einem wissenschaftlichen Vorhaben stehen andere DAAD-Stipendienprogramme offen.
- ein Masterstudium/einen postgradualen Studiengang mit Abschluss
oder - ein Vertiefungsstudium ohne Abschluss (kein grundständiges Studium)
Ein bereits begonnenes Masterstudium in Deutschland kann nicht gefördert werden.
Wenn Sie in einem Master- oder Aufbaustudiengang eingeschrieben sind, in dem ein Aufenthalt außerhalb Deutschlands vorgesehen ist, kann der Auslandsaufenthalt in der Regel nur unter folgenden Bedingungen gefördert werden:
Der Aufenthalt ist für die Erreichung des Stipendienziels unerlässlich, er findet nicht im Heimatland statt und beträgt höchstens ein Viertel der Stipendienlaufzeit. Längere Aufenthalte können nicht gefördert werden, auch nicht anteilig.
Bitte beachten Sie: In diesem Programm werden ausschließlich Vorhaben im künstlerischen und gestalterischen Bereich gefördert. Für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Fachbereich Kunstgeschichte oder Kunstwissenschaft bzw. für Künstlerinnen und Künstler mit einem wissenschaftlichen Vorhaben stehen andere DAAD-Stipendienprogramme offen.
Dauer der Förderung
Masterstudium:
- Zwischen 10 und 24 Monaten abhängig von der Dauer Ihres gewählten Studiengangs
- Beginn: in der Regel ab 1. Oktober des Folgejahres, bei einem vorgeschalteten Deutschkurs entsprechend früher
- Die Stipendien werden für die Dauer der Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs (bis maximal 24 Monate) vergeben. Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung den gesamten Zeitraum an, für den Sie eine Förderung beantragen wollen. Wenn Sie bspw. einen 2-jährigen Studiengang planen, müssen Sie bei der Bewerbung als gewünschte Stipendiendauer direkt zwei Jahre angeben. Nach dem ersten Studienjahr werden Ihre erbrachten Studienleistungen dann in einem Weiterförderungsverfahren begutachtet. Geht daraus hervor, dass Sie Ihr Studium in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen erfolgreich abschließen werden, läuft das Stipendium wie geplant weiter.
- ein Studienjahr
- Beginn: in der Regel ab 1. Oktober des Folgejahres, bei einem vorgeschalteten Deutschkurs entsprechend früher
Stipendienleistungen
- eine monatliche Stipendienrate von 934 Euro
- Reisekostenpauschale
- eine einmalige Studienbeihilfe
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- monatliche Mietbeihilfen
- monatliche Zuschläge für begleitende Familienangehörige. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 3.
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen
- Green Mobility Top Up (Zuschuss für klimaverträgliches Reisen) oder hälftige Erstattung von CO2-Kompensationszahlungen bei Flugreisen
Zur sprachlichen Vorbereitung auf Ihren Aufenthalt in Deutschland bietet der DAAD folgende Leistungen an:
- Übernahme der Kursgebühren für einen Online-Sprachkurs ab Erhalt der Stipendienzusage
- falls erforderlich: Deutschkurs (2, 4 oder 6 Monate) vor Beginn des Studienaufenthaltes in Deutschland; über eine Teilnahme und die Dauer entscheidet der DAAD je nach Deutschkenntnissen und Vorhaben. Die Teilnahme am Sprachkurs ist verpflichtend, wenn die Unterrichts- bzw. Arbeitssprache Deutsch an der deutschen Gastinstitution ist. Pandemiebedingt finden vorgeschaltete Deutschkurse möglicherweise online statt.
- Zuschuss zu einem selbst gewählten Deutschkurs während des Stipendiums
- Erstattung der Gebühr für eine TestDaF- oder DSH-Prüfung, die Sie entweder bereits in Ihrem Heimatland nach Erhalt der Stipendienzusage oder in Deutschland im Laufe Ihrer Förderung ablegen können.
Bitte beachten Sie, dass der DAAD grundsätzlich keine Studiengebühren übernimmt.
Auswahl
Nachdem Sie Ihre Bewerbungsunterlagen im DAAD-Portal hochgeladen haben, erfolgt zunächst eine formale Prüfung durch den DAAD. Geprüft wird, ob die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt sind und ob die Bewerbung vollständig ist. Ist dies der Fall, werden Sie aufgefordert, Ihre Arbeitsproben einzureichen.
Die endgültige Auswahlentscheidung der Stipendienbewerbungen in den Fachbereichen Bildende Kunst, Design, Visuelle Kommunikation und Film trifft eine Fachkommission des DAAD, bestehend aus Professorinnen und Professoren deutscher Kunst-, Design- und Filmhochschulen. Neben den schriftlichen Bewerbungsunterlagen bilden die einzureichenden Arbeitsproben die ausschlaggebende Grundlage für die Entscheidung (siehe: www.daad.de/extrainfo).
Auswahlkriterien
Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission in angemessener Weise Aspekte der Chancengerechtigkeit, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den Wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt E.
Die endgültige Auswahlentscheidung der Stipendienbewerbungen in den Fachbereichen Bildende Kunst, Design, Visuelle Kommunikation und Film trifft eine Fachkommission des DAAD, bestehend aus Professorinnen und Professoren deutscher Kunst-, Design- und Filmhochschulen. Neben den schriftlichen Bewerbungsunterlagen bilden die einzureichenden Arbeitsproben die ausschlaggebende Grundlage für die Entscheidung (siehe: www.daad.de/extrainfo).
Auswahlkriterien
- die künstlerische Qualifikation und künstlerische Reife, gemessen an Studienleistungen und Arbeitsproben
- die Qualität des Vorhabens gemessen an Studienplan und Motivationsschreiben
Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission in angemessener Weise Aspekte der Chancengerechtigkeit, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den Wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt E.
Weitere Informationen
Eine Zusage des Stipendiums bedeutet nicht gleichzeitig eine automatische Zulassung an einer der Hochschulen. Die jeweilige Hochschule entscheidet über die Zulassung der Stipendiatin oder des Stipendiaten. In den meisten Fällen ist dazu eine Aufnahmeprüfung erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Zulassungsvoraussetzungen sowie den Bewerbungs- und Vorstellungsterminen an der von Ihnen gewünschten Hochschule und beachten Sie, dass diese u.U. mehrere Monate vor dem gewünschten Studienbeginn oder sogar vor der Stipendienentscheidung des DAAD liegen können. Kosten für die Teilnahme an einer Aufnahmeprüfung können nicht übernommen werden. Sollte ein vom DAAD positiv beschiedener Bewerberin bzw. ein positiv beschiedener Bewerber von keiner der in der Bewerbung angegebenen Hochschulen zugelassen werden, kann das bereits verliehene Stipendium nicht in Anspruch genommen werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Bitte prüfen Sie, ob Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Ihr Hochschulabschluss sollte zum Bewerbungstermin in der Regel nicht länger als 6 Jahre zurückliegen. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt A, Punkt 2.
- Voraussetzung für die Förderung ist ein Vollzeit- und Präsenzstudium. Vorhaben in berufsbegleitenden Studiengängen, Teilzeit und Studienprogramme mit einem überwiegenden Anteil an E-Learning können nicht berücksichtig werden.
- Nicht bewerben können Sie sich, wenn Sie sich zum Bewerbungstermin bereits länger als 15 Monate in Deutschland aufhalten.
Sprachkenntnisse
Bewerberinnen und Bewerber in den Fachbereichen Bildende Kunst, Design, Visuelle Kommunikation und Film sollten spätestens zum Stipendienantritt über die Kenntnisse der Unterrichtssprache verfügen, die den Vorgaben der gewünschten Hochschule entsprechen. Verfügen Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht über das an der Hochschule verlangte Sprachniveau, sollte aus Ihrer Bewerbung hervorgehen, inwieweit Sie in der Lage sind, das geforderte Niveau noch zu erreichen. Nutzen Sie nach einer eventuellen Stipendienvergabe dazu ggf. bitte auch die unter „Stipendienleistungen“ genannten Förderangebote.
Bewerbungsschluss
Die Bewerbungstermine werden mindestens einmal jährlich aktualisiert. In den meisten Fällen liegen sie im gleichen Zeitraum wie im Vorjahr. Die aktuellen Termine finden Sie hier:
30.11.2022
Förderbeginn ab Oktober 2023
30.11.2022
Förderbeginn ab Oktober 2023
Bewerbungsunterlagen
Zeugnisse, Leistungsnachweise, Bescheinigungen und Übersetzungen können in unbeglaubigter Form eingescannt und im DAAD-Portal hochgeladen werden. Der DAAD behält sich vor, gegebenenfalls beglaubigte Kopien der Dokumente anzufordern.
1. Im DAAD-Portal hochzuladende Dokumente:
2.Einreichung der Arbeitsproben über die DAAD-Mediendatenbank:
Wenn die Prüfung Ihrer Stipendienbewerbung ergeben hat, dass sie die Kriterien der Stipendienausschreibung erfüllt und vollständig ist, erhalten Sie spätestens bis zum 15.12. einen Link zum Hochladen Ihrer Arbeitsproben in die DAAD-Mediendatenbank. Wenn Sie den Link erhalten, laden Sie bitte die Arbeitsproben bis spätestens zum 10. Januar MEZ in die Mediendatenbank hoch.
Zu den formalen Anforderungen beachten Sie bitte die „Zusätzlichen Hinweise für DAAD-Studienstipendien im Fachbereich Bildende Kunst, Design, Visuelle Kommunikation und Film" unter: www.daad.de/extrainfo.
Alle unter 1. und 2. aufgeführten Bewerbungsunterlagen müssen in deutscher oder englischer Sprache vorliegen. Für Dokumente in anderen Sprachen sind Übersetzungen erforderlich.
1. Im DAAD-Portal hochzuladende Dokumente:
- Online-Bewerbungsformular
- Lückenloser tabellarischer Lebenslauf
- Darlegung der fachlichen und persönlichen Motivation für das geplante Studienvorhaben in Deutschland. (Motivationsschreiben; 1 - 3 Seiten). Lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 1.
- Formular „Informationen über Ihre gewünschten Masterstudiengänge“
- falls bereits vorhanden: Zulassungsbescheid der Gasthochschule in Deutschland.
Liegt Ihnen die Zulassung bei Bewerbung noch nicht vor, müssen Sie diese bis zum Stipendienantritt nachreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie für eine fristgerechte Beantragung an der Gasthochschule selbst verantwortlich sind und eine Stipendienzusage des DAAD nur dann wirksam wird, wenn Sie an der gewünschten Gasthochschule zugelassen werden.
- Betreuungszusage einer bzw. eines Hochschullehrenden der Gasthochschule in Deutschland
- Einen aktuellen Notenspiegel/Transcript of Records mit Einzelnoten, inklusive Erklärung des Notensystems.
- Abschlusszeugnis der Hochschule mit Angabe der Abschlussnote(n); das Zeugnis muss bis zum Stipendienantritt nachgereicht werden, wenn das Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist.
- Sprachnachweis deutscher Sprachkenntnisse nach dem europäischen Referenzrahmen oder Test-DaF für deutschsprachige Studiengänge. Der Sprachnachweis sollte nicht älter als zwei Jahre sein.
- Sprachnachweis englischer Sprachkenntnisse entsprechend den Anforderungen für den gewünschten englischsprachigen Studiengang (z.B. TOEFL, IELTS). Der Sprachnachweis sollte nicht älter als zwei Jahre sein.
- Eine Aufstellung aller als Arbeitsprobe benannten Werke (siehe www.daad.de/extrainfo) mit detaillierten Angaben (Größe, Erstellungsdatum, Ort usw.)
- Eine Erklärung, dass die Werke von Ihnen angefertigt bzw. geschaffen wurden oder wer bei Gemeinschaftswerken daran mitgewirkt hat. Bei gemeinschaftlichen Arbeiten bzw. Projekten ist der eigenständige Beitrag der Bewerberin/des Bewerbers zu bezeichnen oder mit schriftlichen Angaben zu benennen.
2.Einreichung der Arbeitsproben über die DAAD-Mediendatenbank:
Wenn die Prüfung Ihrer Stipendienbewerbung ergeben hat, dass sie die Kriterien der Stipendienausschreibung erfüllt und vollständig ist, erhalten Sie spätestens bis zum 15.12. einen Link zum Hochladen Ihrer Arbeitsproben in die DAAD-Mediendatenbank. Wenn Sie den Link erhalten, laden Sie bitte die Arbeitsproben bis spätestens zum 10. Januar MEZ in die Mediendatenbank hoch.
Zu den formalen Anforderungen beachten Sie bitte die „Zusätzlichen Hinweise für DAAD-Studienstipendien im Fachbereich Bildende Kunst, Design, Visuelle Kommunikation und Film" unter: www.daad.de/extrainfo.
Alle unter 1. und 2. aufgeführten Bewerbungsunterlagen müssen in deutscher oder englischer Sprache vorliegen. Für Dokumente in anderen Sprachen sind Übersetzungen erforderlich.
Die Einreichung der Unterlagen erfolgt in zwei Schritten:
1. Einreichung der Bewerbungsunterlagen
2. Einreichung der Arbeitsproben
1. Einreichung der Bewerbungsunterlagen:
Die Einreichung der Bewerbungsunterlagen erfolgt online über das DAAD-Portal.
Bitte beachten Sie, dass der Zugang zum Bewerbungsportal nur angezeigt wird, solange die aktuelle Bewerbungsfrist läuft. Nach dem Bewerbungsschluss steht das Portal für dieses Programm bis zum nächsten Bewerbungszeitraum nicht zur Verfügung.
1. Einreichung der Bewerbungsunterlagen
2. Einreichung der Arbeitsproben
1. Einreichung der Bewerbungsunterlagen:
Die Einreichung der Bewerbungsunterlagen erfolgt online über das DAAD-Portal.
Bitte beachten Sie, dass der Zugang zum Bewerbungsportal nur angezeigt wird, solange die aktuelle Bewerbungsfrist läuft. Nach dem Bewerbungsschluss steht das Portal für dieses Programm bis zum nächsten Bewerbungszeitraum nicht zur Verfügung.
Bewerbungsort
Online über das DAAD-Portal und die Mediendatenbank des DAAD
Hinweise zur Bewerbung
- Ihre Bewerbung ist nur dann gültig, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen im DAAD-Portal (siehe Punkt 1) und in der DAAD-Mediendatenbank (siehe Punkt 2) einreichen.
- Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages.
- Verspätete oder unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
- Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung erforderlich sind.
Informations- und Beratungsstellen
Außenstelle Tbilissi
T. Chovelidze Str. 4
0108 Tbilissi
Georgien
Tel.: +995 (32) /29 20 926
E-Mail.: info@daad-georgia.org
WWW.: www.daad-georgia.org
T. Chovelidze Str. 4
0108 Tbilissi
Georgien
Tel.: +995 (32) /29 20 926
E-Mail.: info@daad-georgia.org
WWW.: www.daad-georgia.org
Weiterführende Informationen
- DAAD-Website "Wichtige Hinweise zu DAAD-Stipendien"
- DAAD-Website Rubrik „Studienangebote in Deutschland“
- DAAD-Website Rubrik „Studium planen“ zur Vorbereitung eines Studienaufenthaltes in Deutschland
- Kampagnenseite Study in Germany
Allgemeine Hinweise zu Bewerbungen über das DAAD-Portal
Über die Schaltfläche „Zum Bewerbungsportal“ am Ende der Seite erreichen Sie das DAAD-Portal, wo Ihnen ein Online-Bewerbungsformular zur Eingabe Ihrer Bewerbungsdaten zur Verfügung gestellt wird.
Und so müssen Sie vorgehen:
1. Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen >>)
2. Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen >>)
3.Einreichung der Arbeitsproben über die DAAD-Mediendatenbank:
Wenn die Prüfung Ihrer Stipendienbewerbung ergeben hat, dass sie die Kriterien der Stipendienausschreibung erfüllt und vollständig ist, erhalten Sie spätestens bis zum 15.12. einen Link zum Hochladen Ihrer Arbeitsproben in die DAAD-Mediendatenbank. Wenn Sie den Link erhalten, laden Sie bitte die Arbeitsproben bis spätestens zum 10. Januar MEZ in die Mediendatenbank hoch (siehe: www.daad.de/extrainfo).
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, bei denen die "Informations- und Beratungsstellen" in Ihrem Heimatland Sie nicht unterstützen können, hilft Ihnen die technische Portal-Hotline wochentags von 9 bis 12 Uhr (MEZ bzw. MESZ) unter (+49) 228/882-8888 oder per Mail unter portal@daad.de weiter.
Bitte planen Sie dies bei Ihrer Bewerbung mit ein.
Und so müssen Sie vorgehen:
1. Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen >>)
2. Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen >>)
- Online-Bewerbungsformular herunterladen und ausfüllen
- Bewerbungsunterlagen vorbereiten
- ggf. Dokumente übersetzen (wenn sie nicht bereits auf Deutsch oder Englisch vorliegen)
- Papierunterlagen einscannen und im PDF-Format abspeichern. Bitte beachten Sie, dass Sie nur PDF-Dateien im Portal hochladen können.
- Das ausgefüllte Antragsformular sowie die erforderlichen Anlagen (außer den einzureichenden Arbeitsproben) im Portal im PDF-Format hochladen. Übersetzungen sind, wenn erforderlich, zusammen mit dem in der Landessprache ausgestellten Dokument hochzuladen.
- Die hochgeladenen Bewerbungsdokumente online absenden.
3.Einreichung der Arbeitsproben über die DAAD-Mediendatenbank:
Wenn die Prüfung Ihrer Stipendienbewerbung ergeben hat, dass sie die Kriterien der Stipendienausschreibung erfüllt und vollständig ist, erhalten Sie spätestens bis zum 15.12. einen Link zum Hochladen Ihrer Arbeitsproben in die DAAD-Mediendatenbank. Wenn Sie den Link erhalten, laden Sie bitte die Arbeitsproben bis spätestens zum 10. Januar MEZ in die Mediendatenbank hoch (siehe: www.daad.de/extrainfo).
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, bei denen die "Informations- und Beratungsstellen" in Ihrem Heimatland Sie nicht unterstützen können, hilft Ihnen die technische Portal-Hotline wochentags von 9 bis 12 Uhr (MEZ bzw. MESZ) unter (+49) 228/882-8888 oder per Mail unter portal@daad.de weiter.
Bitte planen Sie dies bei Ihrer Bewerbung mit ein.