Maßnahmen zur Etablierung nachhaltiger gemeinsamer Partnerstrukturen
Die Forschungszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Republik Moldau und Ukraine) und Zentralasiens (Kasachstan, Kirgisistan, Mongolei, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan) hat bereits in den vergangenen Jahren stark zugenommen und seit 2022 als Folge des russischen Angriffskrieges weiter an Bedeutung gewonnen.
Vorrangig werden Maßnahmen gefördert, die für die Vorbereitung und Etablierung der institutionellen Kooperation notwendig sind.
Bewerbungsfrist bis spätestens 18. Januar 2024
Ausführliche Information: Bekanntmachung des Förderaufrufs